Fragen und Antworten
Mitgliedschaft
Als juristisches Mitglied fungiert bei uns immer das Jugendgremium. Ein Jugendgremium kann jeweils zwei Delegierte und zwei Stellvertreter*innen entsenden.
Mitglied können alle überparteilichen kommunalen Kinder- und Jugendgremien werden.
Bitte beachte, dass dieser Mitgliedsantrag gültig unterschrieben sein muss.
Wie sind wir zusammengesetzt?
Der KiJuRat NRW zählt aktuell 36 Mitgliedsgremien, von denen jede Stadt zwei Delegierte sowie zwei Stellvertreter*innen entsendet. Unter den Delegierten werden alle zwei Jahre 5 Sprecher* und eine kooptierte Sprecherin oder ein kooptierter Sprecher gewählt, die als Repräsentanten des KiJuRats NRW fungieren.
Insgesamt gibt es in NRW aktuell ca. 90 Jugendgremien, von denen aber noch nicht alle verbandlich organisiert sind. Ihr gehört zu diesen Gremien? Dann nehmt Kontakt mit uns auf!
Kinder- und Jugendrat NRW
Der Kinder und Jugendrat NRW, auch KiJuRat NRW, ist der Zusammenschluss der kommunalen Kinder- und Jugendgremien, -parlamente, -foren und -räte in Nordrhein-Westfalen. Als Dachverband vertreten wir die Interessen der Kinder- und Jugendgremien und möchten kommunale Kinder- und Jugendpartizipation stärken.
Welche Ziele verfolgt ihr?
Unser gemeinsames Ziel ist, die Jugendpartizipation im Raum NRW zu fördern.
Dazu gehört für uns:
- Vertreten. -
Auf Landesebene für stärkere Partizipationschancen und bessere Einbindung von Jugendlichen auf allen Ebenen einsetzen.
- Vernetzen. -
Zwischen den Gremien Verbindungen schaffen. Wo sind vielleicht Synergien? Gemeinsam mit Gremien aus dem Umkreis lässt sich das eine oder andere Projekt vielleicht besser umsetzen.
- Vorausgehen. -
Mit gemeinsam entwickelten Umfragen, Musteranträgen, Aktionen etc. den kommunalen Jugendgremien Hilfestellungen und Ideen an die Hand geben, die sie vor Ort einsetzen können.
Unparteilich aber nicht unpolitisch
Als Zusammenschluss der überparteilichen Jugendgremien sind wir natürlich auch unparteiisch.
In Kontakt mit den Parteien kommen wir am meisten über regelmäßige Treffen mit den jugendpolitischen Sprecher*innen, sowie bei Wahlinformationsveranstaltungen. Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit z.B. Landesjugendring (LJR) oder Landesschüler*innenvertretung (LSV) wurde sich diesbezüglich immer mit den anderen Verbänden abgestimmt.
Das wir überparteilich sind, heißt aber nicht, dass wir unpolitisch sind!!! In Themen der Jugendpartizipation äußern wir uns mit unserer Meinung, unabhängig davon, welche Parteien gleicher oder ähnlicher Meinung sind.
Sowohl digital, als auch noch analog ;-)
Der Kinder- und Jugendrat NRW hat in der Regel drei feste Sitzung im Jahr. Diese finden im Frühling (meistens im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration), im Sommer (auf dem "Workshop unter Palmen", dem Vernetzungsstreffen aller Kinder- und Jugendgremien in NRW in Herne), sowie zumeist im Dezember im Landtag statt.
Zudem gibt es in der Regel zwei bis drei Klausurtage und ein Klausurwochenende pro Jahr. Dort wird an einzelnen Themen gearbeitet und Arbeitsgruppen tagen.
Außerdem treffen sich die Arbeitsgruppen und das Sprecherteam nach Absprache, häufig auch digital.